Weck, Worscht un Woi: Das Nationalgericht der Narren
Artikel 8 des Närrischen Grundgesetzes erklärt Weck, Worscht un Woi zum Nationalgericht. Ein Brötchen, eine Fleischwurst und ein Schoppen Wein.
Ein Brötchen, eine Scheibe Fleischwurst, ein Glas Wein. Artikel 8 des Närrischen Grundgesetzes erklärt Weck, Worscht un Woi zum offiziellen Nationalgericht der Mainzer Fastnacht. Ein Weck ist ein Brötchen, eine Worscht eine kalt servierte Fleischwurst mit Senf, ein Woi ein Schoppen rheinhessischer Wein.
Vom Weinberg in die Saalfastnacht
Der Ursprung liegt in den rheinhessischen Weinbergen. Winzer brauchten eine Mahlzeit, die sich leicht transportieren ließ und ohne Zubereitung auskam. Das Essen wanderte vom Arbeitsalltag in die Festkultur. Rheinhessen ist das größte Weinanbaugebiet Deutschlands. Die Nähe zu den Weinbergen erklärt, warum Wein in der Mainzer Fastnacht traditionell vor Bier rangiert.
Die einzige Gage für Redner
Büttenredner, Sänger und andere Künstler erhalten in der Mainzer Saalfastnacht als Gage einen Orden und eine Portion Weck, Worscht un Woi. Bargeld fließt nicht. Am Rosenmontag verteilt eine eigene Abteilung des Mainzer Carneval-Vereins das Gericht an die Zuschauer am Straßenrand. Tausende Brötchen, Würste und Becher Wein gehen über die Absperrungen.
Gut zu wissen
Weck, Worscht un Woi ist ein traditionelles Gericht der Mainzer Fastnacht. Es besteht aus einem Weck (Brötchen), einer Worscht (kalte Fleischwurst mit Senf) und einem Woi (Schoppen rheinhessischer Wein).
Artikel 8 des Närrischen Grundgesetzes erklärt Weck, Worscht un Woi offiziell zum Nationalgericht der Mainzer Fastnacht. Es ist fester Bestandteil von Sitzungen, dem Rosenmontagszug und allen Fastnachtsveranstaltungen.
Das Gericht stammt aus den rheinhessischen Weinbergen. Winzer nahmen es als einfache, sättigende Mahlzeit mit zur Arbeit. Die Fastnacht übernahm es als ihr Standardgericht.
In der Mainzer Saalfastnacht erhalten Büttenredner traditionell einen Orden und eine Portion Weck, Worscht un Woi als Gage. Geldgagen sind in der Mainzer Fastnacht nicht üblich.