Weck, Worscht un Woi: Das Nationalgericht der Narren

Artikel 8 des Närrischen Grundgesetzes erklärt Weck, Worscht un Woi zum Nationalgericht. Ein Brötchen, eine Fleischwurst und ein Schoppen Wein.

Ein Brötchen, eine Scheibe Fleischwurst, ein Glas Wein. Artikel 8 des Närrischen Grundgesetzes erklärt Weck, Worscht un Woi zum offiziellen Nationalgericht der Mainzer Fastnacht. Ein Weck ist ein Brötchen, eine Worscht eine kalt servierte Fleischwurst mit Senf, ein Woi ein Schoppen rheinhessischer Wein.

Vom Weinberg in die Saalfastnacht

Der Ursprung liegt in den rheinhessischen Weinbergen. Winzer brauchten eine Mahlzeit, die sich leicht transportieren ließ und ohne Zubereitung auskam. Das Essen wanderte vom Arbeitsalltag in die Festkultur. Rheinhessen ist das größte Weinanbaugebiet Deutschlands. Die Nähe zu den Weinbergen erklärt, warum Wein in der Mainzer Fastnacht traditionell vor Bier rangiert.

Die einzige Gage für Redner

Büttenredner, Sänger und andere Künstler erhalten in der Mainzer Saalfastnacht als Gage einen Orden und eine Portion Weck, Worscht un Woi. Bargeld fließt nicht. Am Rosenmontag verteilt eine eigene Abteilung des Mainzer Carneval-Vereins das Gericht an die Zuschauer am Straßenrand. Tausende Brötchen, Würste und Becher Wein gehen über die Absperrungen.

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